Kosten und Krankenkassen
Gefäßmedizin München Süd
Die operative Entfernung (Crossektomie und Stripping) nachgewiesener Krampfadern (erweiterte oberflächliche Stammvenen mit nicht schließenden Klappen) wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt.
In der Regel muss der Eingriff heutzutage ambulant durchgeführt werden. Für die Erstattung einer stationären Behandlung legen die Kostenträger immer strengere Maßstäbe an und fordern hierfür konkrete medizinische Gründe. Diese sind die Operation an beiden Beinen, Rezidivoperationen oder relevante Begleiterkrankungen wie Diabetes, Herzrhythmusstörungen, massives Übergewicht u.s.w.
Kosten
Die Kosten für die thermischen Verfahren werden zwar von den privaten Versicherern übernommen (nur bei ambulanter Durchführung), von den gesetzlichen Kassen jedoch grundsätzlich nicht, obwohl der Nutzen des Verfahrens erwiesen ist.
Da das Sozialgesetzbuch es verbietet, Patienten zu einer vertragsärztlichen Leistung eine Zuzahlung abzuverlangen, muss der gesetzlich Versicherte, wenn er ein endovenöses Verfahren wünscht, die gesamte Prozedur (auch die Narkose) selbst bezahlen.
Das Honorar nach GOÄ und die Sachkosten belaufen sich für die ambulant durchgeführte Operation an einem Bein auf ca. 1.500 EUR, wobei der Katheter bereits knapp 500 EUR kostet. Hinzu kommen noch 400 bis 500 EUR für die Anästhesie.
Seit 2008 hat unser Zentrum besondere Behandlungsverträge mit einzelnen Krankenkassen über die Durchführung der schonenden Krampfaderntherapie (sog. Integrierte Versorgungsverträge). Diese Verträge schließen auch besondere endovenöse Behandlungsmethoden mit ein wie die Radiowellentherapie oder die Lasertherapie.
Mit folgenden Krankenkassen haben wir diese für Sie als Patientinnen und Patienten vorteilhafte Vertragssituation:
Wenn Sie also Ihre Krankenkasse in dieser Liste wiederfinden, dann sprechen Sie uns bitte auf die besonderen Behandlungsmöglichkeiten an.
Die Schaumsklerosierung wird von den privaten Krankenversicherungen erstattet, von den gesetzlichen nicht. Die Kosten belaufen sich nach GOÄ pro Sitzung (u.U. mehrere erforderlich) auf 100 bis 200 EUR.
Kompressionsstrümpfe werden, sofern medizinisch indiziert, von den privaten Kassen komplett und von den gesetzlichen zu 80 % übernommen.